Sanierungsarbeiten Gürbeweg, Mühlethurnen

Aufgrund von Sanierungsarbeiten bleibt der Gürbeweg ab Montag, 11.08.2025 bis auf Weiteres unter der Woche gesperrt.
Eine entsprechende Umleitung ist signalisiert.

Plan Umleitung

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bauverwaltung Thurnen

Wer hilft bei der Organisation vom Naturtag 2026?

 

Am 09.05.2026 organisiert die Infrastrukturkommission einen Naturtag. Es sind diverse Aktivitäten rund ums Thema Natur und Umwelt geplant. Das Konzept steht, die Freizeitanlage ist reserviert. Jetzt gilt es die Detailorganisation voranzutreiben und im «OK» mitzuhelfen, mitzugestalten und einfach anzupacken. Interessierte Personen melden sich bitte per Mail an info@thurnen.ch.

Gemeindewahlen 2025 – Wahlanordnung und Eingabe Wahlvorschläge

Der Gemeinderat Thurnen hat die ordentlichen Gemeindewahlen auf Sonntag, 26.10.2025 festgesetzt. Das Wahlverfahren stützt sich auf das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Thurnen vom 28.11.2022.

Durch Urnenwahlen sind zu wählen:
1. Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) das Gemeindepräsidium in einer Person
2. Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz) 7 Mitglieder des Gemeinderats

Folgende Parteien und Gruppierungen erhalten die notwendigen Wahlunterlagen:
- FDP. Die Liberalen Gürbetal
- glp Thurnen
- Grüne Thurnen
- Parteilose Wähler Thurnen PW
- Schweizerische Volkspartei Thurnen SVP

Weitere Parteien oder Gruppierungen, welche das erste Mal an den Wahlen teilnehmen wollen, können sich bei der Gemeindeschreiberei melden, damit ihnen die erforderlichen Wahlvorschlagsformulare zugestellt werden können.

Für die Bekanntgabe der Wahlvorschläge wird auf folgende Bestimmungen verwiesen.

Art. 56 Wahlvorschläge
- Die Wahlvorschläge sind bis zum 55. Tag vor dem Wahltag (Montag, 17.00 Uhr), das heisst bis Montag, 25.08.2025, 17.00 Uhr,      bei der Gemeindeschreiberei Thurnen einzureichen.
- Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen                          Wahlvorschlags ist zulässig.
- Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Eine Person darf              höchstens zweimal auf dem Wahlvorschlag aufgeführt sein.
- Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vorname(n), Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche                    Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
- Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des    Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
- Bei Proporzwahlen darf jeder Name zweimal aufgeführt werden.

Art. 65 Listenverbindungen
- Zwei oder mehrere Wahlvorschläge können miteinander verbunden werden (Listenverbindung). Listenverbindungen sind auf den      Wahlvorschlägen vor deren Unterzeichnung zu vermerken.
- Listenverbindungen sind 45 Tage vor dem Wahltag, 17.00 Uhr, das heisst bis Donnerstag, 04.09.2025, 17.00 Uhr, einzureichen.
- Unterlistenverbindungen sind nicht gestattet.