Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zwei Mal jährlich statt. Der Gemeinderat kann nach Bedarf weitere ausserordentliche Gemeindeversammlungen ansetzen. Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird mindestens 30 Tage vorher im Anzeiger GLS publiziert.  

Stimmberechtigt sind alle volljährigen Einwohner mit Schweizer Bürgerrecht, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Thurnen wohnhaft sind. Gäste ohne Stimmrecht sind herzlich willkommen. 

Nächste Versammlungen

02.12.2024, 19.00 Uhr

Versammlungsort

Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen 
Bernstrasse 12
3128 Kirchenthurnen