Baubewilligungsverfahren

Bauten, Anlagen und Vorkehren gemäss bernischem Baugesetz erfordern eine Baubewilligung. Über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt die Bauverwaltung der Gemeinde Auskunft.

Ablauf

Folgendes kann die Bauherrschaft zu einem effizienten Ablauf des Baubewilligungsverfahrens beitragen:

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauverwaltung
  • Beiziehen eines Architekten / Planers für die Einreichung des Gesuchs via e-Bau
  • Einholen von Informationen über geltende und allenfalls in Aussicht stehende neue Vorschriften
  • Einreichen der vollständigen Gesuchsakten (Gesuch, Pläne und weitere Unterlagen) in der verlangten Anzahl
  • Bei Unsicherheit vorher bei der Bauverwaltung anfragen, welche Unterlagen einzureichen sind
  • Sämtliche Unterlagen für die weitere Bewilligungen und Anschlussgesuche (z.B. Energie, Brandschutz, Wasser, Kanalisation) beilegen
  • Berechnungen bezüglich Parkplatzbedarf, Spielplätze, Abstellflächen usw. sind beizulegen
  • Ausnahmegesuche mit schriftlicher Begründung sind beizulegen
  • Datum und Unterschrift der Gesuchstellenden, Projektverfassenden sowie falls nötig der Grundeigentümer (bzw. der Baurechtgebenden) auf den Formularen und allen Plänen nicht vergessen
  • Einholen der nachbarschaftlichen Zustimmungserklärungen bei kleinen Baugesuchen

Baugesuch einreichen

Seit dem 01.03.2022 kann ein Baugesuch nur noch elektronisch über e-Bau eingereicht werden. Die amtlichen Baugesuchsformulare dürfen nicht mehr durch die Bauverwaltung resp. die Gemeinde entgegengenommen werden. Hier finden Sie mehr zu e-Bau.