Publikationen / Aktenauflage

Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Thurnen
Montag, 23.06.2025, 19.00 Uhr
Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen, Bernstrasse 12, 3128 Kirchenthurnen

Traktandum Gemeindeinfo 01|2025
IT-Gesamtumstellung, Verpflichtungskredit, Genehmigung
Reglement über die Mehrwertabschöpfung, Neufassung, Genehmigung
Friedhof- und Bestattungsreglement, Totalrevision, Genehmigung (alt/neu)
Schulsozialarbeit Primarstufe, Übertragung an Riggisberg
Jahresrechnung 2024, Genehmigung
Verschiedenes, Orientierungen

Botschaft
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. 10 Tage vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Homepage aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 41 in Verbindung mit Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Thurnen Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.