Publikationen / Aktenauflage

Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Thurnen

Montag, 02.12.2024, 19.00 Uhr, Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen

Traktanden Gemeindeinfo 03|2024

1. Erschliessung Zelg, Spezialfinanzierung Wasser und Abwasser, Verpflichtungskredit (Auflageexemplar)
2. Budget 2025
3. Verschiedenes, Orientierungen

Botschaft

Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird ca. 10 Tage vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt und auf der Homepage www.thurnen.ch (Aktuelles) aufgeschaltet.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 41 in Verbindung mit Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Thurnen Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.