Publikationen / Aktenauflage

ausserordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Thurnen

Montag, 10.02.2025, 19.00 Uhr, BlueBox, Schulhausweg 13, 3127 Mühlethurnen

Traktandum

  1. Budget 2025

Keine Gemeindeinformation

Infolge nicht genehmigtem Budget 2025 dürfen nur gebundene Ausgaben getätigt werden. Das Drucken und Versenden einer Gemeindeinformation ist dabei nicht möglich. 10 Tage vor der Versammlung werden die Ausführungen zum Budget in abgekürzter Form auf der Homepage www.thurnen.ch (Aktuelles) veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 41 in Verbindung mit Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Thurnen Wohnsitz haben. Die Versammlung ist öffentlich.

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