Ortspolizei | Gastgewerbe

Gastgewerbebewilligung

Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei Speisen und Getränke ausgibt, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. 

Das Gesuch kann auf der Homepage des Regierungsstatthalteramt heruntergeladen werden. 

Bitte reichen Sie das Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung inkl. dem Jugendschutzkonzept sowie der Getränkekarte spätestens 20 Tage vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung Thurnen ein. Bei Grossanlässen mit über 500 Personen muss das Gesuch mindestens 60 Tage vor dem Anlass eingereicht werden. Die Anleitung zur Selbstkontrolle Lebensmittelhygiene ist nicht einzureichen, muss jedoch am Anlass vorliegen. Das Regierungsstatthalteramt wird über die abschliessende Erteilung der Bewilligung entscheiden. 


Tombola und Lotto

Ab 01.01.2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tomobolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung mittels Onlineformular zu erfolgen.


Fundbüro

Gegenstand
Vermissen Sie einen Gegenstand oder haben Sie etwas gefunden. Die Gemeindeverwaltung Thurnen führt ein Fundbüro und nimmt gerne die gefunden Gegenstände entgegen oder erfasst einen Verlust. 

Tier
Vermisste Tiere sind kein Einzelfall. In der Schweiz werden jährlich Tausende Haustiere gesucht. Bitte melden Sie sich bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale

Tier gefunden: 0848 357 358
Tier vermisst: 0900 357 358

Schweizerische Tiermeldezentrale