Einbürgerung

Die Gemeindeverwaltung ist Ihre erste Anlaufstelle, um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen. Beim Einbürgerungsverfahren gibt es zwei Arten: die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung. Bei diesen Verfahren unterscheiden sich die Voraussetzungen, um Schweizerin oder Schweizer zu werden. 

Ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das ordentliche Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann: 

  • mindestens 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Einreichung des Gesuchs 
  • mindestens 2 Jahren ohne Unterbruch in Thurnen wohnhaft
  • Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen 
  • keine Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen aufweisen, die nicht zurückgezahlt wurden
  • Sprachnachweis in Deutsch (Sprachniveau B1 mündlich und A2 schriftlich) vorweisen
  • Einbürgerungstest erfolgreich bestehen

Erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das erleichterte Einbürgerungsverfahren gestartet werden kann: 

  • seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben
  • mindestens 5 Jahre in der Schweiz gelebt haben, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor der Einrechung des Gesuchs 
  • in einer Landsessprache verständigen können

Dokumente

Leitfaden Einbürgerung Thurnen

Kurzfragebogen Einbürgerung - Erwachsene

Kurzfragebogen Einbürgerung - Minderjährige